Nachfolgend erhalten Sie Informationen über unsere Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie können auch gerne als. pdf herunterladen. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Klick)
I. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für
alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
II. Vertragsabschluss
Ein Angebot ist unverbindlich/freibleibend, falls nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie in Schriftform bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang/Bestellung ausgeführt werden. In einem solchen Fall gilt der Lieferschein/Rechnung als Auftragsbestätigung.
III. Lieferung, Liefergegenstand
Die Lieferungen erfolgen nach den technischen Lieferbedingungen DIN 267 i.V.m DIN EN und DIN EN ISO. Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei den, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt. Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert. Zu zumutbaren Teillieferungen sind wir berechtigt. Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
IV. Lieferfrist
Die von uns genannten Liefertermine sind bei aller Sorgfalt und Termintreue als annähernd zu betrachten. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie z.B. Blockade, Feuer, Streiks, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleich gültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, auch teilweise.
V. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk (EXW im Sinne der INCOTERMS 2000) ohne Fracht- und Verpackungskosten. Falls nicht ausdrücklich Festpreise schriftlich vereinbart sind, kommen am Tage der Lieferung gültige Preise zur Anrechnung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Veränderung der Kosten z.B. durch eine Preisänderung der Vorlieferanten ein, sind wir berechtigt bei Lieferungen die später als 3 Monate nach Vertragabschluss erbracht werden, eine angemessene Anpassung der Preise vorzunehmen. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 % ist der Besteller berechtigt den Vertrag aufzuheben.
IV. Zahlung
Falls nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungseingang. Die Zahlung hat innerhalb dieser Frist zu erfolgen, damit der Rechnungsaus gleich spätestens am Fälligkeitstag zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Forderung in Verzug, ohne das es einer besonderen Mahnung bedarf. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
V. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern und zu verarbeiten. Im Falle der Weiterveräußerung/Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware sind Kaufverträge mit Eigentumsvorbehalt abzuschließen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu. Für uns als Hersteller erfolgen Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehalts ware gemäß §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren. Unser Eigentumsvorbehalt besteht beim Wechsel als Zahlungsmittel so lange fort, bis feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
VI. Beanstandungen, Gewährleistung
Der Besteller hat verpflichtend die gelieferte Ware auf seine Kosten sofort zu untersuchen. Die Anzeige offensichtlicher Mängel muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert erfolgen. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei den, der Käufer kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist. Die Gewährleistungsfristen entsprechen den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrenübergang.
VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften
wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer nur:
•bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder unserer leitenden Angestellten,
•bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
•bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
•bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungs-
gesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen
gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch
bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung auch für Wechsel und Schecks ist DE-40723 Hilden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Besteller/Kunden ist Düsseldorf. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. Für unsere ausländischen Besteller/Kunden vereinbaren wir, dass wir ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwenden unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
IX. Sonstiges
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle das von den Parteien Gewollte, im Übrigen die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.